3. Das DVI, Generalsekretariat, überwies mit Schreiben vom 4. Februar 2025 die beiden Beschwerden zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht (Verfahren WBE.2025.47). Zudem übermittelte es seinen Sistierungsentscheid vom 29. Januar 2025 im Beschwerdeverfahren betreffend Rechtsbegehren 2a (Versetzung ins Sigma Zentrum Bad Säckingen) an das Verwaltungsgericht zur Kenntnisnahme (separate Beurteilung der gegen den Sistierungsentscheid gerichteten Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Verfahren WBE.2025.49). -8-