5. Am 27. Januar 2025 gelangte der Beschwerdeführer mittels Eingabe an das Verwaltungsgericht und wies auf die mittlerweile ergangene Instruktionsanordnung des DVI, Generalsekretariat, vom 22. Januar 2025 hin. Daraus ergibt sich, dass das DVI die Beschwerde vom 18. Dezember 2024 hinsichtlich des Rechtsbegehrens 1a an den Rechtsdienst des Regierungsrats überwiesen und das Beschwerdeverfahren hinsichtlich des Rechtsbegehrens 2a bis zu einem rechtskräftigen Entscheid über die Weiterführung -6-