4. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. -5- Ausserdem liess er folgende Verfahrensanträge stellen: 1. Über die Rechtsbegehren 2a. (Einweisung in das Sigma Zentrum Bad Säckingen, ev. eine andere geeignete Einrichtung) und 2b. (ev. Haftentlassung) sei im Sinne einer Anordnung vorsorglichen Charakters sofort zu entscheiden.