Säckingen als auch denjenigen auf Entlassung ab (Vorakten, act. 04 030 ff.). B. 1. Gegen die Verfügung des AJV vom 11. Dezember 2024 liess A._____ mit Eingabe vom 18. Dezember 2024 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (Verfahren WBE.2024.443): 1a. Es sei festzustellen, dass von Seiten der Beschwerdegegnerin bezüglich des Gesuches des Beschwerdeführers vom 29. April 2024 eine ungebührliche Rechtsverzögerung vorliegt. 1b. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 11. Dezember 2024 (69892 STV.2023.3620) sei aufzuheben.