zudem an das Obergericht und äusserte, er gehe davon aus, dass dieses für die Beantwortung seines Antrags vom 29. April 2024 zuständig sei. Ferner liess er (durch seine amtliche Verteidigerin) mit Eingabe vom 8. Juli 2024 erneut ein Haftentlassungsgesuch stellen und eventualiter die sofortige Einweisung in das Sigma Zentrum Bad Säckingen beantragen (Vorakten, act. 02 034). Mit Verfügung des Obergerichts, Abteilung Strafgericht, SST.2024.96 vom 15. Juli 2024 wurde das Haftentlassungsgesuch bzw. das Gesuch um Entlassung aus dem vorzeitigen Massnahmenvollzug abgewiesen (Vorakten, act. 02 033 ff.).