Der Beschwerdeführer zog per 15. Juli 2022 aus der ehelichen Wohnung aus (MI-act. 71). Er gab auf Nachfrage des MIKA an, er wolle keine Trennung und die Eheleute würden ihre Ehe glücklich und in Harmonie weiterführen, jedoch wolle seine Ehefrau noch nicht wieder mit ihm zusammenleben. Ein erneutes Zusammenleben sei aber nur eine Frage der Zeit (MIact. 81 f.). Die Ehefrau des Beschwerdeführers äusserte sich zunächst dahingehend, dass sie keine Scheidung wolle und ihre Ehe nicht gefährden möchte, weswegen sie Bedenkzeit benötige, um sich in einer persönlich schwierigen Zeit wieder zurecht zu finden (MI-act. 85).