Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer nicht nach, worauf das MIKA den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 3. Oktober 2023 erneut um Auskunft zu den ehelichen Verhältnissen ersuchte (MI-act. 92). Hierzu nahm der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 innert der gesetzten Frist Stellung und gab an, beide Ehegatten seien sich bezüglich Auflösung der Ehe nicht einig. Sie würden zwar Gespräche führen, aber immer noch getrennt leben (MIact. 94). Die Ehefrau des Beschwerdeführers teilte dem MIKA am 31. Januar 2024 telefonisch mit, dass die Ehe gescheitert sei.