Beide Ehegatten äusserten sich dahingehend, dass die Ehefrau eine schwere Zeit durchmache und sie deshalb Abstand brauche. Beide Ehegatten würden aktuell keine Scheidung wollen. Mit Schreiben vom 14. Februar 2023 informierte das MIKA den Beschwerdeführer über die Sistierung des Verfahrens bis zum 31. August 2023. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, bis dahin mitzuteilen, ob die eheliche Beziehung noch gelebt werde und dies entsprechend zu belegen (MI-act. 88). Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer nicht nach, worauf das MIKA den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 3. Oktober 2023 erneut um Auskunft zu den ehelichen Verhältnissen ersuchte (MI-act. 92).