Als Trennungsdatum wurde der 15. Juli 2022 erfasst (MI-act. 71). In der Folge stellte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16. November 2022 den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und die Wegweisung aus der Schweiz in Aussicht und gewährte ihm das rechtliche Gehör (MI-act. 78 f.). Der Beschwerdeführer nahm hierzu mit Schreiben vom 3. Dezember 2022 Stellung (MI-act. 81 f.). Die Ehefrau des Beschwerdeführers reichte am 8. Dezember 2022 (Eingang MIKA) eine Stellungnahme ein (MI-act. 85). Beide Ehegatten äusserten sich dahingehend, dass die Ehefrau eine schwere Zeit durchmache und sie deshalb Abstand brauche.