1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Regierungsrats vom 6. November 2024 aufgehoben. Die Sache wird zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an den Regierungsrat zurückgewiesen. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates. 3. Der Regierungsrat und der Gemeinderat Q._____ werden verpflichtet, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 6'000.00 je zur Hälfte, d.h. je zu Fr. 3'000.00, zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) den Gemeinderat Q._____ den Regierungsrat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Bundesamt für Landwirtschaft