122, 123 f., 128 [Foto], 171). Der Standort liegt in der Landwirtschaftszone, welche im betreffenden Bereich von der Schutzzone des HSD überlagert ist. Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig sind, sind in der Landwirtschaftszone grundsätzlich zonenkonform (vgl. Art. 16a Abs. 1 RPG). Auch in der (überlagernden) Schutzzone des HSD sind für die ordentliche Bewirtschaftung des Bodens betriebsnotwendige Bauten und Anlagen im Grundsatz zulässig (vgl. § 6 Abs. 1 HSD).