Im betreffenden Gebiet ist im Kulturlandplan als Orientierungsinhalt einzig die (überlagernde) Schutzzone des HSD (schwarz und eng schraffiert) eingetragen; in diesem Kontext gilt allerdings generell darauf hinzuweisen, dass in den Gebieten der Gemeinde Q._____, in denen die LkB im Perimeter der Schutzzone des HSD liegen, auf Stufe der kommunalen Nutzungsplanung keine Landschaftsschutzzone festgesetzt wurde (vgl. Vorakten, act. 98, 109, 124, 134; angefochtener Entscheid, S. 3). Dies weil die Behörden davon ausgingen, dass die LkB durch das HSD als umgesetzt gelten und die Festlegung einer zusätzlichen kommunalen Landschaftsschutzzone nicht notwendig ist (vgl. Vorakten, act. 124).