2.2.3. Der Beschwerdeführer teilt die Ansicht der Vorinstanz nicht. Das HSD gebe in § 6 Abs. 1 HSD den Beurteilungsmassstab vor, nach welchem im Perimeter des HSD landwirtschaftlich notwendige Bauten und Anlagen erstellt werden könnten. Seien die im HSD gestellten Anforderungen erfüllt, bestehe ein Rechtsanspruch auf eine Baubewilligung. Selbstverständlich seien auch die bundesrechtlichen Anforderungen an die Erstellung von landwirtschaftlichen Neubauten zu erfüllen. Die Vorinstanz habe zurecht erkannt, dass gestützt auf das HSD nicht die Ausscheidung eines Siedlungseis bzw. eine L-Standorts für grössere landwirtschaftlichen Neubauten verlangt werden könne.