Im Bereich der Schutzzone des HSD fehle momentan somit eine parzellenscharfe Festlegung der LkB. Unabhängig davon sei jedoch der planerische Stufenbau (vgl. Art. 2 Abs. 1 RPG) einzuhalten. Gemäss richtplanerischer Anordnung (Richtplankapitel L 2.3, Planungsanweisung 1.4) sei am vorgesehenen Standort eine Positivplanung (Siedlungsei bzw. L-Standort) erforderlich. Demnach stehe die Bewilligung des Projekts unter dem Vorbehalt einer positiven Grundlage im Zuge der Umsetzung der LkB auf Stufe der Nutzungsplanung. Mithin fehle es dem Bauvorhaben an einer Bewilligungs- -7-