Stattdessen seien die LkB auch im Bereich der Schutzzone des HSD im ordentlichen Verfahren der Nutzungsplanung – unter Wahrung der bundesrechtlichen Mindestvorgaben – umzusetzen. Die Behördenpraxis, nach welcher die LkB durch die seit 27. Juli 1986 in Kraft stehende Schutzzone des HSD auslegungsgemäss als umgesetzt gälten, führe letztlich dazu, dass dem Einzelnen die Anfechtungsmöglichkeit hinsichtlich der nutzungsplanerischen Verankerung der LkB entzogen werde. Dies verstosse gegen die Rechtsweggarantie.