2.2.2. Die Vorinstanz stützte die dargelegte kantonale Planungspraxis nicht. Der seit 27. Juli 1986 (vgl. § 13 Abs. 1 HSD) unverändert in Kraft stehende Regelungsinhalt betreffend die Schutzzone des HSD (vgl. § 6 HSD) könne nicht auf dem Weg der Auslegung – gestützt auf die allgemeinen Zielvorgaben des HSD (vgl. § 1 HSD) i.V.m. den richtplanerischen Vorgaben zu den LkB – nachträglich übersteuert werden, da die parzellenscharfe Festsetzung der LkB nicht Gegenstand des HSD bilde. Mithin könne aufgrund der Schutzzone des HSD nicht die Ausscheidung eines Siedlungseis bzw. eines L-Standorts für grössere landwirtschaftliche Neubauten im Gebiet der LkB verlangt werden.