2. 2.1. Vor Vorinstanz ging es wesentlich um das Verhältnis zwischen Richtplan, HSD und kommunaler Nutzungsplanung und welchen Stellenwert bzw. welche Verbindlichkeit diese Grundlagen im Baubewilligungsverfahren haben. Da das Bauvorhaben im Bereich einer im Richtplan festgesetzten LkB zu liegen kommen soll, stellte sich vor dem Hintergrund des Richtplankapitels L 2.3, Planungsanweisung 1.4 namentlich die Frage, ob für das Bauvorhaben ein "Siedlungsei" bzw. ein "L-Standort" im Sinne einer Positivplanung erforderlich ist und – falls eine solche Positivplanung erforderlich ist – was die Rechtsfolgen im Baubewilligungsverfahren sind, wenn es an dieser Positivplanung fehlt.