Dieser wird von der Zufahrt gequert. Die Zufahrt soll (u.a.) in diesem Bereich neu asphaltiert werden, womit die neue Asphaltierung teilweise im Gewässerraum (siehe Abs. 2 lit. a der Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Mai 2011 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 [GSchV; SR 814.201]) liegt. Das Bauvorhaben ist gemäss Richtplan sodann in einer Landschaft von kantonaler Bedeutung (LkB) geplant. Zudem befinden sich der Milchviehlaufstall und die beide Silos im Perimeter eines Wildtierkorridors von kan- -5-