A. Vom 27. Januar bis 27. Februar 2023 legte der Gemeinderat Q._____ das Baugesuch von A._____ für den Neubau eines Milchviehlaufstalls sowie eines Einfamilienhauses auf den Parzellen Nrn. ccc, ddd, aaa, bbb und eee ausserhalb der Bauzonen öffentlich auf. Während der Auflagefrist gingen gegen das Bauvorhaben drei Einwendungen ein. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, wies das Gesuch am 25. September 2023 ab. Mit Protokollauszug vom 16. Oktober 2023 hiess der Gemeinderat daraufhin die Einwendungen im Grundsatz gut (soweit auf diese einzutreten war) und wies das Baugesuch ab.