4. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres und das Strassenverkehrsamt werden verpflichtet, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'600.00 je hälftig mit je Fr. 1'300.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI; Akten nach Rechtskraft) das Strassenverkehrsamt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten