Im Übrigen ist zu erwähnen, dass nicht nur der Aufenthalt vom 27. Mai 2024 im Spital Q._____ dokumentiert sein dürfte, sondern auch der direkt daran anschliessende in der [...] Psychiatrie. Diesbezüglich ist anzunehmen, dass dieser Aufenthalt ebenfalls zumindest mit einem Austrittsbericht abgeschlossen worden ist, woraus sich unter anderem allenfalls beim Beschwerdeführer gestellte (Verdachts-)Diagnosen ergeben dürften. Auch in dieser Hinsicht wäre deshalb der entsprechende Klinikbericht einzufordern.