Es leuchtet ein, dass aus weiter zurückliegenden Blutuntersuchungen keine Rückschlüsse auf die aktuelle Situation möglich wären. Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, worauf der Hausarzt seine Einschätzung stützt, wonach keine Hinweise auf einen aktuellen Alkoholüberkonsum bestünden, zumal sich aus seinem Bericht nicht ergibt, aus welchen Gründen sich der Beschwerdeführer nach Spitalaustritt in "hausärztlicher Betreuung" befand. Insgesamt dürfte der Hausarztbericht damit nicht zur Klärung des Sachverhalts beitragen, sondern im Gegenteil weitere Fragen aufwerfen.