Vom Ereignis am 27. Mai 2024 dürfte er damit wohl Kenntnis erlangt haben. Er geht aber auf die damals – bei einer festgestellten Atemalkoholkonzentration von 1.39 mg/l – zweifellos bestehende erhebliche Alkoholisierung mit keinem Wort ein. Zudem bleibt unklar, wann die vom Hausarzt genannten "Blutkontrollen" genau stattgefunden haben, insbesondere ob diese auch im näheren Vorfeld der Spitalaufenthalte oder nach Austritt aus dem Spital durchgeführt wurden, und was diese Kontrollen konkret umfassten. Es leuchtet ein, dass aus weiter zurückliegenden Blutuntersuchungen keine Rückschlüsse auf die aktuelle Situation möglich wären.