Aufgrund der im Polizeibericht geschilderten Angaben der Drittpersonen bestehen zwar Hinweise darauf, dass der Beschwerdeführer innert kürzester Zeit wegen übermässigem Alkoholkonsum mehrfach gestürzt und deshalb am 27. Mai 2024 bereits das dritte Mal im Spital Q._____ in Behandlung gewesen sei. Somit ist nicht auszuschliessen, dass es sich beim besagten Vorfall um kein einmaliges Ereignis handelte. Allerdings beruhen auch diese Informationen auf Äusserungen von Drittpersonen, welche nicht direkt gegenüber den rapportierenden Polizeibeamten getätigt wurden.