Zudem hat es eine verkehrsmedizinische Begutachtung bei ausserhalb des Strassenverkehrs festgestellten Alkoholwerten von über 2.5 Gewichtspromille und gleichzeitig fehlenden alkoholursächlichen Ausfallerscheinungen – ungeachtet des automobilistischen Leumunds – für angezeigt erachtet. Derart hohe Alkoholwerte würden auf eine Alkoholgewöhnung ("Giftfestigkeit") bzw. eine Missbrauchsproblematik oder gar eine Suchterkrankung schliessen lassen, sofern die zu erwartenden Ausfallerscheinungen ausblieben (Urteil des Bundesgerichts 1C_569/2018 vom 19. März 2019, Erw. 4.1 f. und Erw. 4.4; vgl. im Übrigen die Übersicht über die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den alkoholbedingten Vorfällen