Wird eine verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet, so ist der Führerausweis nach Art. 30 VZV in der Regel vorsorglich zu entziehen (Urteil des Bundesgerichts 1C_405/2022 vom 5. Dezember 2022, Erw. 5.2 mit Hinweisen). - 12 -