Zweifel über die körperliche bzw. charakterliche oder psychische Eignung können naturgemäss bereits anhand weniger Anhaltspunkte bestehen; die Begutachtung dient der Erhärtung oder eben der Widerlegung jener Hinweise (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.458 vom 7. März 2023, Erw. II/2.3 mit Hinweis). Eine Fahreignungsabklärung in der Form einer Verpflichtung zu einer Begutachtung auf eigene Kosten muss sich somit auf einen genügenden Anlass stützen und verhältnismässig sein (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2023.212 vom 18. August 2023, Erw. II/2.2 mit Hinweis). Wird eine verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet, so ist der Führerausweis nach Art.