zwar keine Hinweise auf einen aktuellen Alkoholüberkonsum, jedoch seien keine Laborwerte beigelegt worden. Der Hinweis des Hausarztes, wonach der Beschwerdeführer in Behandlung sei und eine gute Compliance zeige, sei zwar einerseits positiv, andererseits sei aber davon auszugehen, dass eine behandlungsbedürftige psychologische Thematik vorliege. Auch sei der Bericht in Bezug auf die Unabhängigkeit des Hausarztes mit einer gewissen Vorsicht zu behandeln. Einen Klinikaustrittsbericht habe der Beschwerdeführer auch nach mehrfacher Aufforderung nicht eingereicht, obwohl diese Berichte in der Regel standardmässig verfasst würden.