Allerdings sei bei einem Promillewert von 2.9 kaum damit zu rechnen, dass keine Ausfallerscheinungen vorhanden seien, beginne ab 3 Promille doch das sogenannte "Lähmungsstadium" mit schwerwiegenden Folgen. Gemäss dem vom Beschwerdeführer eingereichten Schreiben seines Hausarztes ergäben sich -9-