II. 1. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet der mit Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 12. September 2024 angeordnete und von der Vorinstanz mit Entscheid vom 24. Oktober 2024 bestätigte vorsorgliche Entzug des Führerausweises bis zur Abklärung von Ausschlussgründen durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten.