1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'500.– zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. -4- C. 1. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2024 liess A._____ gegen den ihm am 27. November 2024 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und folgende Anträge stellen: