Zur Begründung führte es im Wesentlichen an, gemäss Rapport der Regionalpolizei Q._____ vom 16. Juni 2024 sei gegenüber dem Betroffenen eine fürsorgerische Unterbringung im Spital Q._____ angeordnet worden, nachdem er in der Nacht zuvor gestürzt sei. Die Blutauswertung habe einen Alkoholwert von 2.9 Promille ergeben. Seitens des Spitals Q._____ sei eine weitere fürsorgerische Unterbringung in die Psychiatrie des Kantonsspitals R._____ verfügt worden.