berücksichtigt. Bei all diesen Entscheiden ging es um die Beurteilung eines Übertritts von der Mittelstufe in die Oberstufe, welcher nicht zwingend eine bestandene Prüfung voraussetzt, sondern auch prüfungsfrei aufgrund von Empfehlungen der bisherigen Klassenlehrperson möglich ist (AGVE 1990, S. 493, Erw. 2a; 2005, S. 591, Erw. 6a; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2009.348 vom 1. Juni 2010, Erw. II/1 und 3.2.3).