Sie habe die Maturaarbeit mit der Note 5.5 abgeschlossen, was ihre Leistungsfähigkeit belege, wenn sie unter geringerem Druck stehe. Mit der Replik vom 4. März 2025 reichte die Beschwerdeführerin zudem einen Auszug ihrer aktuellen Noten ein, wonach sie über eine positive Saldopunktzahl von +1 verfügt. Zu berücksichtigen sei dabei, dass im Fach Geschichte erst eine Prüfung abgelegt worden sei und sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht vom Nachteilsausgleich habe profitieren können. Insgesamt würden ihre Chancen auf eine erfolgreiche Maturitätsprüfung aber gut stehen.