Es ist zudem nicht auszuschliessen, dass bei der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer bisherigen Leistungen in den Prüfungsfächern oder in den nach der 4. Klasse prüfungsfrei abzuschliessenden Fächern Wissenslücken bestehen, welche sich auf einen erfolgreichen Abschluss negativ auswirken könnten. Entsprechend erachtete die Schulleitung eine Repetition der 3. Klasse des Gymnasiums als nötig und richtig (Vorakten, act. 12). Auch die Vorinstanz wies zu Recht darauf hin, dass mit der Repetition der 3. Klasse des Gymnasiums die Möglichkeit verbunden sei, Wissenslücken in Bezug auf den späteren Prüfungsstoff zu schliessen und die Maturitätsnoten in den prüfungsfreien Fächern zu verbessern.