Eine Repetition der 3. Klasse würde hingegen Zeit zur Aufarbeitung von Lücken und zur Verbesserung der vorabgeschlossenen Noten in den Fächern Biologie, Chemie und Geografie führen (angefochtener Entscheid, Erw. 5.4.1). Hinzu komme, dass nun aufgrund der mittlerweile bekannten ADHS-Diagnose ein Nachteilsausgleich definiert werden könne. Eine rückwirkende Anpassung von Lernleistungen aufgrund der Diagnose sei aber rechtlich ausgeschlossen (angefochtener Entscheid, Erw. 5.4.2). 3.3.2. Die Beschwerdeführerin vertritt dagegen die Ansicht, die Vorinstanz verkenne, dass Schülerinnen bei Anwendung der Ausnahmeklausel immer mit -7-