Schülerinnen und Schüler werden nach der Probezeit definitiv aufgenommen bzw. am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse befördert, wenn a) die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben (d.h. die Summe aller sog. Saldopunkte muss mindestens null betragen) und b) nicht mehr als vier Noten unter 4 erzielt wurden (§ 6 Abs. 1 Maturitätsverordnung). Liegen wichtige Gründe vor, können Schülerinnen und Schüler, welche die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Maturitätsverordnung nicht erfüllen, definitiv aufgenommen beziehungsweise befördert werden, wenn ihnen für das Er-