2. Dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2025 verzichtete das BKS, Rechtsdienst Generalsekretariat, auf eine Beschwerdeantwort, wies aber darauf hin, dass es wohl sachdienlich wäre, die Kantonsschule Q._____ zur Einreichung einer Stellungnahme und Zwischenbeurteilung aufzufordern. 3. Die Schulleitung der Kantonsschule Q._____ nahm mit Eingabe vom 12. Februar 2025 Stellung und reichte eine aktuelle Leistungsbeurteilung ein.