2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'700.− (Verwaltungsgebühr) werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. C. 1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe vom 12. Dezember 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte: 1. Es sei der vollständige Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 11. November 2024 im Verfahren BKSREC 24.94 aufzuheben -3- und die Beschwerdeführerin A._____, in die 4. Klasse an der Kantonsschule Q._____, zu befördern.