Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 11. November 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. A._____ absolviert das Gymnasium an der Kantonsschule Q._____. Mit Entscheid vom 25. Juni 2024 wurde ihr mitgeteilt, dass sie aufgrund eines negativen Punktesaldos bei den zählenden Fächern (1 Minuspunkt) nicht in die 4. Klasse befördert werden könne. Nach Gesprächen mit der Abteilungslehrperson und dem Prorektor entschied sich A._____ gegen eine Repetition der 3. Klasse.