2.2 Die Kosten des vorinstanzlichen Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 5'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 375.00 und den Auslagen von Fr. 100.00, zusammen Fr. 5'475.00, sind vom Kantonalen Steueramt zu bezahlen. 3. 3.1 Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen. 3.2 Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 6'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen.