1. In Gutheissung der Beschwerde wird festgestellt, dass das Recht zur Festsetzung der Kantons- und Gemeindesteuern 2009 verjährt ist. Das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 24. Oktober 2024 und die Veranlagungsverfügung vom 11. August 2021 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 werden aufgehoben. -9- 2. 2.1 Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00, sind vom Kantonalen Steueramt zu bezahlen.