Im Ergebnis lieferte das KStA aufgrund dieser intransparenten Vorgehensweise für die veranlagte Aufrechnung in Höhe von Fr. 601'000.00 lediglich im Umfang der beiden konkret genannten, nicht akzeptierten Belege im Gesamtbetrag von Fr. 95'945.00 eine nachvollziehbare Begründung. Im Übrigen ist der Einspracheentscheid unbegründet. Der Beschwerdeführerin -8- war es deshalb nicht möglich, den Einspracheentscheid in Kenntnis der vollen Sachlage anzufechten.