1. Es sei das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 24. Oktober 2024 aufzuheben und der steuerbare Gewinn für die Steuerperiode 2009 für die Kantons- und Gemeindesteuern auf CHF 22’633 zu reduzieren; -3- 2. Eventualiter sei das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 24. Oktober 2024 aufzuheben und die Sache zur Begründung und zum Neuentscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen;