A. 1. Die A._____ AG reichte am 3. Dezember 2010 die Steuererklärung 2009 ein. Gemäss den vorliegenden Akten hat das zuständige Kantonale Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), mit Ausnahme von alljährlichen Schreiben zur Unterbrechung der Verjährungsfristen (2013–2020), über einen Zeitraum von über zehn Jahren keinerlei Handlungen oder Abklärungen im Hinblick auf die Veranlagung der Steuerperiode 2009 unternommen. Erst mit Schreiben vom 21. April 2021 forderte das KStA die A._____ AG zur Aktenergänzung für die Steuerperioden 2008–2014 auf.