3. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung wurde das Referendum erhoben. In der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 nahmen die Stimmberechtigten die Änderung von § 9a Abs. 6 BNO an. Der rechtsgültige Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 wurde am 5. November 2020 im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde und im kantonalen Amtsblatt publiziert. In den jeweiligen Rechtsmittelbelehrungen wurde darauf hingewiesen, dass gegen die Planung innert 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden konnte. Innert Frist wurden keine Beschwerden erhoben. -3-