2. Nachdem sich abzeichnete, dass der Zeitraum der bedingten Einzonung für die Realisierung des Pferdesportzentrums bzw. wesentlicher Teile hiervon nicht ausreichen würde, legte der Gemeinderat eine Änderung von § 9a Abs. 6 BNO vom 14. Juni bis 15. Juli 2019 öffentlich auf. Die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung sieht die Verlängerung der bedingten Einzonung bis zum 25. September 2025 vor. Erhobene Einwendungen, unter anderem des Beschwerdeführers, wies der Gemeinderat ab. Die Gemeindeversammlung beschloss am 28. November 2019 die erwähnte Änderung von § 9a Abs. 6 BNO.