Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die "Verfügung" (betreffend die unentgeltliche Rechtsvertretung) sowie Ziffer 3 des Entscheids der Beschwerdestelle SPG vom 31. Oktober 2024 aufgehoben und wie folgt geändert: "Verfügung Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung wird gutgeheissen und Rechtsanwalt lic. iur. Tobias Hobi zum unentgeltlichen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ernannt. Entscheid 1. […] 2. […]