III. 1. 1.1. Ausgehend von einem Streitwert von Fr. 2'064.05 (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 2 und 3) sowie unter zusätzlicher Berücksichtigung der zu beurteilenden Fragen ohne Streitwert und der Bedeutung der Sache werden die Verfahrenskosten vor Verwaltungsgericht auf Fr. 1'200.00 festgelegt (vgl. § 7 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 des Gebührendekrets vom 19. September 2023 [GebührD; SAR 662.110]).