II/2.2.2.2). Den erwähnten Einsprachebegehren wurde im Entscheid des Gemeinderats vom 19. Februar 2024 vollumfänglich stattgegeben. Es ist daher nicht erkennbar und wird auch nicht dargetan, dass die Auszahlung der Arbeitslosentaggelder Gegenstand des gemeinderätlichen Entscheids hätte sein müssen.